Inkrafttreten (B)
„Inkrafttreten“ bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem eine Rechtsnorm, ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Vertrag rechtliche Gültigkeit erlangt und somit anwendbar wird. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird in der Regel in dem entsprechenden Dokument selbst festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Regelungen keine rechtlichen Auswirkungen. Das Inkrafttreten kann durch Veröffentlichung in einem amtlichen Gesetzblatt, durch eine festgelegte Frist nach der Veröffentlichung oder durch das Eintreten bestimmter Bedingungen bestimmt werden. Das Konzept des Inkrafttretens ist zentral für die Rechtsordnung, da es Rechtssicherheit schafft, indem es klarstellt, ab wann die in einem Gesetz oder Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten gelten.
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