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Flammpunkt und Löschmittel 2

Flammpunkt

Der Flammpunkt von Flüssigkeiten ist bekanntlich die Eigenschaft, auch unterhalb ihres Siedepunktes zu verdunsten. Es entsteht ein Dampfdruck, der von der Temperatur der Flüssigkeit abhängig ist. Je höher die Temperatur ist, desto mehr Dampf entsteht, d. h. desto höher ist der Dampfdruck. Die verdunsteten und damit gasförmig gewordenen Flüssigkeitsteilchen lagern sich oberhalb des Flüssigkeitsspiegels ab. Sobald die untere Grenze des Explosionsbereiches erreicht ist, lassen sich diese Dämpfe zünden. Diese untere Grenze des Zündbereiches ist gleichzeitig der Flammpunkt. Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Flüssigkeitstemperatur, bei der sich unter festgelegten Bedingungen Dämpfe in solcher Menge entwickeln, dass über dem Flüssigkeitsspiegel ein, durch Fremdzündung entzündbares Dampf-Luft-Gemisch entsteht (DIN 14 011).

Der Flammpunkt ist die wichtigste sicherheitstechnische Kennzahl überhaupt. Im Wesentlichen werden nach dem Flammpunkt die brennbaren Flüssigkeiten eingeteilt und die erlaubten Lagermengen, Lagerbedingungen und Transportvorschriften festgelegt. Allgemein (bis auf ganz wenige Ausnahmen) kann die Gefährlichkeit von brennbaren Flüssigkeiten – unabhängig von der Zündtemperatur – nach dem Flammpunkt beurteilt werden. Eine brennbare Flüssigkeit mit einem Flammpunkt, der in oder unterhalb der Normaltemperatur (etwa 20 °C) liegt, ist am gefährlichsten, weil sie jederzeit, ohne weitere Wärmezufuhr, schon mit einem Funken gezündet werden kann. Flüssigkeiten mit einem höheren Flammpunkt müssen dagegen erst durch Wärmezufuhr auf die entsprechende Temperatur gebracht werden, um dann zündbar zu sein. Die aus Tabellen zu entnehmenden Flammpunkte sind für den jeweiligen Stoff charakteristisch. Bei Stoffgemischen können sie jedoch erheblich von den angegebenen Werten abweichen. Ein geringer Zusatz einer brennbaren Flüssigkeit mit niedrigem Flammpunkt zu einer mit hohem Flammpunkt kann letztere auf einen niedrigen Flammpunkt bringen. So hat Dieselkraftstoff z. B. einen Flammpunkt von etwa 60 °C, Benzin dagegen einen Flammpunkt von ca. -40 °C. Setzt man dem Dieselkraftstoff eine geringe Menge Benzin zu, um z. B. im Winter ein besseres Anspringen des Motors zu erreichen, liegt der Flammpunkt dieses Gemisches unter Normaltemperatur, also unter 20 °C.

Löschmittel

Einführung in die Löschmittel sind Stoffe, die geeignet sind, durch eine Löschwirkung (Löscheffekt) die Verbrennung zu unterbinden. Unter Löschverfahren versteht man die Art und Weise des Vorgehens, die geeignet ist, einen Brand zu löschen. Löschwirkungen in der Brandlehre wurden erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es zu einer Verbrennung kommt bzw. eine Verbrennung selbsttätig weiterlaufen kann. Die beiden Voraussetzungen der Verbrennung sind stofflicher Art (brennbarer Stoff und Sauerstoff im richtigen Mengenverhältnis) und energetischer Art (Zündtemperatur/Mindestverbrennungstemperatur und Katalysatoren). Wenn es also nur unter den aufgeführten Voraussetzungen brennen kann, ergibt sich logischerweise der Schluss, dass es nicht brennen kann, wenn eine dieser Voraussetzungen nicht vorhanden ist, bzw. beseitigt wird. Die Löschwirkung eines Löschmittels beruht darauf, dass eine der, zur Verbrennung notwendigen, Voraussetzungen beseitigt wird. Das Löschen durch Stören der stofflichen Voraussetzungen wird als Ersticken bezeichnet. Werden die energetischen Voraussetzungen beseitigt, spricht man von Abkühlen oder, soweit katalytische Einflüsse eine Rolle spielen, von der Inhibition. Ersticken Grundsätzlich kann das Ersticken erreicht werden durch Erniedrigen der Sauerstoffkonzentration (Verdünnen des Sauerstoffs), Zufuhr von brennbarem Stoff verhindern (Abmagern des brennbaren Stoffes), Trennen des brennbaren Stoffes vom Sauerstoff. Ersticken durch Verdünnen des Sauerstoffs: Etwa 1/5 der Luft besteht aus Sauerstoff. Das weitere Verdünnen der Luft führt zu einem nutzbaren Löschverfahren. Um einen Löscherfolg zu erreichen, muss die Sauerstoffkonzentration der Luft auf etwa 15 % gesenkt werden. Allerdings muss das gesamte Luftvolumen im Brennbereich auf den niedrigen Sauerstoffgehalt verdünnt werden. Hierzu ist ein verhältnismäßig hoher Aufwand an Löschmitteln erforderlich. So wird z.B. beim Einsatz von Kohlendioxid in einer stationären Anlage je m3 Luftraum etwa 1 kg CO2 (etwa 500 l Gas) benötigt

4.2 Löschmethoden: Ersticken durch Trennung des brennbaren Stoffes vom Sauerstoff. Die Trennung der Reaktionspartner (brennbarer Stoff und Sauerstoff) wird praktisch dadurch erreicht, dass entweder der Zutritt von brennbarem Stoff zum Sauerstoff oder umgekehrt, der Zutritt von Sauerstoff zum brennbaren Stoff, unterbunden wird, indem ein geeignetes Mittel rein mechanisch zwischen die Reaktionspartner gebracht wird. Das einfachste Trennen ist also das Abschiebern einer Brennstoffleitung, das Schließen eines Ventils oder ein sonstiges Abdichten einer Austrittsstelle, was allerdings in der Praxis im Brandfall nur selten möglich ist. Eine echte erstickende Wirkung durch Trennung hat das Löschmittel Schaum. Der auf eine brennende Flüssigkeitsoberfläche gegebene Schaum verhindert, dass weitere Dämpfe aus der Flüssigkeit in die Verbrennungszone nachgeliefert werden. Die erstickende Wirkung der Schaumschicht wird noch dadurch unterstützt, dass das aus dem Schaum austretende Wasser durch Abkühlung den Dampfdruck der brennenden Flüssigkeit herabsetzt. Damit wird die Möglichkeit, dass Brennstoffdämpfe die Schaumschicht durchbrechen, gemindert.

Für Verbrennungsreaktionen gilt – mit gewissen Einschränkungen – die van’t Hoff­sche Regel, die besagt, dass die Reaktionsgeschwindigkeit bei Temperaturerhöhung um je 10 °C auf das Doppelte bis Dreifache gesteigert wird. Eine Temperaturerhöhung um 100 °C führt demnach bereits zu einer Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit um das Tausendfache, um 200 °C auf das Millionenfache. Eine Senkung der Temperatur führt umgekehrt allerdings auch um je 10 °C auf die Hälfte bzw. um 100 °C auf ein Tausendstel. Diese große Abhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit von der Temperatur ist die Grundlage für das Löschen durch Abkühlen. Beim Löschen durch Abkühlen ist es erforderlich, die Temperatur in der Verbrennungszone unter den kritischen Grenzwert zu senken, unterhalb dessen die Verbrennungsreaktion – infolge der entsprechend verringerten Reaktionsgeschwindigkeit – abbrechen muss. Der kritische Grenzwert ist die Mindestverbrennungstemperatur. Diese liegt im Allgemeinen mehrere 100 °C über der Zündtemperatur.

Die van’t Hoffsche Regel, auch bekannt als die RGT-Regel (Reaktionsgeschwindigkeits-Temperatur-Regel), ist ein Prinzip aus der physikalischen Chemie. Sie besagt, dass die Geschwindigkeit einer chemischen Reaktion mit steigender Temperatur zunimmt. Die Faustregel besagt, dass sich die Geschwindigkeit der meisten chemischen Reaktionen in etwa verdoppelt bis verdreifacht, wenn die Temperatur um 10 Grad Celsius erhöht wird.

**Erklärung:**

Die Regel basiert auf der Tatsache, dass die Moleküle bei höheren Temperaturen eine größere kinetische Energie besitzen. Dies führt dazu, dass mehr Moleküle die notwendige Aktivierungsenergie erreichen, um eine Reaktion einzugehen. Die erhöhte Anzahl von Molekülen, die diese Schwelle erreichen, resultiert in einer höheren Reaktionsgeschwindigkeit.

**Beispiel:**

Ein klassisches Beispiel für die Anwendung der van’t Hoffschen Regel ist die Beschleunigung von enzymatischen Reaktionen in lebenden Organismen bei Fieber. Wenn die Körpertemperatur steigt, laufen Stoffwechselprozesse schneller ab, was teilweise durch die van’t Hoffsche Regel erklärt wird.

**Praktische Relevanz beim Löschen:**

Im Kontext des Löschens von Bränden ist die van’t Hoffsche Regel ebenfalls relevant. Da Feuer eine chemische Reaktion ist, die stark temperaturabhängig ist, kann eine effektive Kühlung, beispielsweise durch Wasser oder Löschschaum, die Reaktionsgeschwindigkeit des Feuers stark reduzieren. Das bedeutet, dass durch das Abkühlen der Brandstelle die Energie der Moleküle verringert wird, wodurch weniger Moleküle die Aktivierungsenergie erreichen und die Verbrennung verlangsamt oder gestoppt wird.

Zusammenfassung der Einführung in die Löschlehre

Die Einführung in die Löschlehre sollte einen kurzen Überblick verschaffen über das Wesen des Löschens – über die Wirkungen, die Löschmittel haben können. Die einzelnen Löschwirkungen treten meistens nicht allein auf, sondern erst das Zusammenwirken mehrerer Effekte eines Löschmittels bringt den Löscherfolg. Eingehender werden die Löschwirkungen bei der Beschreibung des Löschmittels erläutert, wobei gleichzeitig die Vor- und Nachteile der verschiedenen Löschmittel und ihre Anwendungsbereiche erläutert werden.

Löschregel

Als einfache, aber wichtige Löschregel gilt:

Flammen kann man ersticken – Glut muss man abkühlen!

* Der Niederländer Jacobus van’t Hoff (1852 – 1911) war einer der Mitbegründer der physikalischen Chemie als naturwissenschaftliche Disziplin. In den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts leistete er grundlegende Beiträge zur Entwicklung der modernen chemischen Kinetik und der chemischen Thermodynamik. 1901 erhielt er den ersten Nobelpreis für Chemie für die Entdeckung der Gesetze der chemischen Dynamik und des osmotischen Druckes in verdünnten Lösungen.

Für die Brandbekämpfung spielt Wasser seit Urzeiten eine große Rolle. Es ist das älteste und bekannteste Löschmittel, hat aber auch heute seine Bedeutung als Löschmittel nicht verloren. Neue, ‚moderne‘ Löschmittel werden nach wie vor als ‚Sonderlöschmittel‘ bezeichnet, was auch ausdrücken soll, dass sie das Wasser nicht ersetzen, sondern eben als ‚Sondermittel‘, also für ‚besondere Brände‘ – Brände, die mit Wasser nicht gelöscht werden können – von Bedeutung sind. Die Meinung, mit Wasser zu löschen, sei nicht mehr ‚up to date‘, ist grundsätzlich falsch. Richtig ist, dass Sonderlöschmittel in der heutigen Zeit im Hinblick auf die technische Entwicklung von großer Bedeutung sind, in den Bereichen, in denen Wasser nicht einsetzbar ist. Nach wie vor werden jedoch mindestens 90 % aller Brände mit Wasser gelöscht. Wassernebel: Die durchschnittliche Tropfengröße liegt beim Wassernebel im Bereich von etwa 0,05 bis 0,1 mm. Die Vernebelung des Wassers erfolgt durch spezielle Strahlrohre, wobei ein erhöhter Druck (etwa 30 bis 40 bar) erforderlich ist.

Jahrzehntelange Erfahrungen im Ausland und neuerdings auch gute Erfahrungen, die bei Berufs- und Werkfeuerwehren mit Nebelrohren gemacht wurden, lassen den Schluss zu, dass dieses Löschverfahren in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Apparativ ist die Herstellung von Wassernebel kein Problem mehr, Feuerlöschkreiselpumpen mit einem entsprechenden Hochdruckteil gibt es seit vielen Jahren. Entsprechende Hochdruck-Schnellangriffseinrichtungen können mit einem etwa 80 m langen, formbeständigen Schlauch ausgerüstet werden. Damit ist die Reichweite des vorgehenden Trupps in der Regel ausreichend. Kühlleistung Die wichtigste Löschwirkung des Wassernebels liegt in der enormen Kühlleistung, die die des normalen Sprühstrahls um das etwa 30-fache übertrifft. Der Wassernebel eignet sich aufgrund dieser großen Kühlleistung auch zum Löschen von Flammenbränden. Praktisch ist er also nicht nur in der Brandklasse A, sondern auch in den Brandklassen B und C einsetzbar. Gegenüber anderen Löschmitteln und Löschverfahren ist insbesondere zu vermerken, dass mit dem Wassernebel Umweltschäden weitestgehend ausgeschlossen werden.

Nachteile

Nachteile des Einsatzes von Wassernebel können sein, dass eine Sichtbehinderung auftritt und dass die Einsatzkräfte sich Verbrennungen zuziehen, wenn der entstehende Wasserdampf nicht frei abziehen kann. Bei taktisch richtigem Einsatz können diese Nachteile jedoch ausgeschlossen werden.

Einsatz des Löschwassers

Vorwiegend liegt der Einsatzbereich des Wassers in der Brandklasse A. Darüber hinaus ist es in den Brandklassen B und C unter bestimmten Voraussetzungen (siehe vorherige Abschnitte) verwendbar. Besondere Bedeutung hat das Wasser zum Kühlen von Behältern, Gebäudeteilen, Fahrzeugen und anderen Objekten, die durch einen Brand bedroht sind.

Einsatzbereiche

Das Übergreifen eines Brandes auf andere Gebäudeteile oder Anlagen ist in vielen Fällen nur durch den Einsatz von Wasser möglich.

Daneben können mit Wasser Dampf- oder Gaswolken niedergeschlagen oder sogar neutralisiert werden.

Es gibt aber auch Brände oder sonstige Schadensstellen, bei denen Wasser nicht oder nur unter besonderen Bedingungen eingesetzt werden darf.

Wasser ist nicht anzuwenden bei Metallbränden, Schornsteinbränden, Chemikalien, die mit Wasser heftig reagieren, sowie Metallbränden.

Kein Wasser bei Metallbränden

Außer den Edelmetallen und einigen anderen sind alle Metalle unter bestimmten Voraussetzungen mehr oder weniger gut brennbar. So können Eisen und Blei (aber auch andere Metalle), wenn sie in feinstverteilter Form vorliegen, sogar selbstentzündlich sein. Ebenso kann eine über den normalen Sauerstoffgehalt der Luft hinausgehende Sauerstoffkonzentration zur Brennbarkeit von Metallen führen. Die wichtigsten brennbaren Metalle sind die Leichtmetalle. Als Abgrenzung zwischen Leichtmetall und Schwermetall wird meistens die Dichte 5 kg/dm³ angegeben. Zweckmäßigerweise teilt man die Leichtmetalle verbrennungstechnisch in zwei Gruppen, nämlich in 1. Leichtmetalle, die bereits in kaltem Zustand mit Wasser merklich reagieren, und 2. Leichtmetalle, die nur in brennendem Zustand nicht mit Wasser in Berührung kommen dürfen. Schaum ist ein Löschmittel, das nicht in fertiger Form auf Löschfahrzeugen mitgeführt wird, sondern erst an der Einsatzstelle erzeugt wird. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um Luftschaum, der aus drei Komponenten besteht.

Schaum ist ein Löschmittel, das nicht in fertiger Form auf Löschfahrzeugen mitgeführt wird, sondern erst an der Einsatzstelle erzeugt wird. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um Luftschaum, der aus drei Komponenten besteht.

Luftschaum

Wasser, Schaummittel und Luft

Die Wasser/Schaummittel-Lösung kann vorgemischt sein oder erst im Gebrauchsfall mittels Zumischer erzeugt werden. Vorgemischte Lösungen werden praktisch nur in Kleinlöschgeräten und selten in ortsfesten Anlagen verwendet.

Zumischung

Unter Zumischung versteht man den prozentualen Anteil von Schaummittel an der Wasser/Schaummittel-Lösung. Eine 3 % Zumischung bedeutet, dass die Wasser/Schaummittel-Lösung aus 97 % Wasser und 3 % Schaummittel besteht. Die übliche Zumischung liegt im Bereich von 1 bis 6 % und kann bei Spezialschaummitteln auch bis zu 10 % betragen. Im Allgemeinen werden bei Schwerschaummitteln 3 bis 5 % und bei Mehrbereichsschaummitteln 2 bis 3 % zugemischt. Die Angaben der Hersteller der Geräte bzw. der Schaummittel sind zu beachten.

Höhe der Zumischung

Die Höhe der Zumischung kann Einfluss auf die Schaumstabilität haben. Die Verschaumungszahl wird dagegen durch Erhöhen der vorgeschriebenen Zumischung nur geringfügig beeinflusst.

Verschaumungszahl:

Schaumarten

•Schwerschaum  VZ  4  bis  20,

•Mittelschaum  VZ  20  bis  200,

•Leichtschaum  VZ  200  bis  1000.

Löschpulver

Man unterscheidet drei Arten von Löschpulvern:

• BC-Löschpulver

• ABC-Löschpulver

• D-Löschpulver.

Die Anforderungen an Löschpulver (z.B. Ungiftigkeit, Isolierfähigkeit, Haltbarkeit und Löschfähigkeit) sind in DIN 14275 (Entwurf) festgelegt.

BC-Löschpulver

Das BC-Löschpulver, auch Normal-Löschpulver genannt, besteht – von wenigen Ausnahmen abgesehen – aus Natriumhydrogencarbonat (etwa 95-98 %) und Zusätzen, die es fließfähig, haltbar und wasserabstoßend machen.

Löschwirkung:

Die Temperaturbeständigkeit von BC-Löschpulvern liegt bei geschlossenen Behältern im Bereich von -30 °C bis 60 °C. Die Löschwirkung des BC-Löschpulvers beruht auf einer heterogenen Inhibition und der mechanischen Wirkung des scharfen Pulverstrahls („Abreißen“ der Flamme). Kühl- und Stickwirkung sind praktisch nicht von Bedeutung.

BC-Löschpulver ist nur gegen Flammenbrände, also Brände der Brandklassen B und C, geeignet. Es wird in Feuerlöschern, fahrbaren und selten auch in stationären Anlagen eingesetzt.

Einsatzmöglichkeiten:

BC-Löschpulver zeichnet sich besonders durch seine schlagartige Löschwirkung aus, die von keinem anderen Löschmittel erreicht wird. Bei Ernstfalleinsätzen sind auch größere Kraftstoffmengen (in Einzelfällen mehrere 1000 l) mit entsprechend großen Pulvermengen schlagartig gelöscht worden. Das Löschpulver bietet gleichzeitig einen wirksamen Schutz gegen Strahlungswärme, sodass in vielen Fällen ohne besondere Schutzkleidung vorgegangen werden kann. BC-Löschpulver eignet sich besonders in Brandfällen, bei denen es darauf ankommt, in kürzester Zeit die Flammen wegzuschlagen, um z.B. Menschen zu retten oder sonstige Sofortmaßnahmen durchzuführen. Da eine Kühlwirkung durch BC-Löschpulver nicht eintritt, ist es meistens erforderlich, nach dem Auslöschen der Flammen ein kühlendes Löschmittel zusätzlich einzusetzen, um Rückzündungen auszuschalten. BC-Löschpulver hat den Vorteil, dass es für Menschen und Tiere wie auch für Pflanzen praktisch unschädlich ist.

Nachteile

Ein wesentlicher Nachteil des BC-Löschpulvers liegt in der möglichen Verschmutzung von Anlagen. Für empfindliche technische und elektrische Anlagen, wie z.B. Spinnereien, Fernsprechanlagen, sowie im gesamten Bereich der Elektronik, aber auch in einigen anderen Industriezweigen, z.B. Farben- und Lackherstellung, Spirituosenherstellung, ist der Einsatz von BC-Löschpulver nicht zulässig. Hier wäre der Einsatz nur vertretbar, wenn es gilt, Menschen zu retten. Besonders in Räumen kann eine starke Staubbelastung durch Löschpulver auftreten, die auch eine Sichtbehinderung zur Folge hat. Die Absetzgeschwindigkeit der Pulverteilchen beträgt nur etwa 0,5 bis 10 cm/s, so dass noch einige Minuten nach dem Pulverangriff mit Sichtbehinderung zu rechnen ist.

Einsatz in elektrischen Anlagen

Beim Einsatz von Löschpulver BC in elektrischen Anlagen ist folgendes zu beachten:

In Niederspannungsanlagen ist ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten. In staubempfindlichen Anlagen (Fernmeldeanlagen, Elektronik und ähnliche Objekte) ist der Einsatz von Löschpulver möglichst zu vermeiden.

In Hochspannungsanlagen (Nennwechselspannungen über 1000 V im Sinne von VDE 0101) ist ein Abstand von 3 m bei 110 kV, 4 m bei 220 kV und 5 m bei 380 kV einzuhalten.

Einsatz von Löschpulver: taktisch richtiges Vorgehen

ABC-Löschpulver

ABC-Löschpulver bestehen im Wesentlichen aus Gemischen von Ammoniumphosphaten und Ammoniumsulfaten sowie z.T. aus Bariumsulfat und den entsprechenden Zusätzen, die das Pulver haltbar, rieselfähig und wasserabstoßend machen. Zum Teil sind diese Pulver grün, blau, gelb oder rot eingefärbt, um das jeweilige Produkt kenntlich zu machen.

Löschwirkung:

In den Brandklassen B und C entspricht die Löschwirkung der ABC-Löschpulver der des BC-Löschpulvers. In der Brandklasse A wird die Flamme ebenfalls durch inhibierende Wirkung gelöscht. Der Glutbrand wird insbesondere durch schmelzendes Löschpulver und durch eine danach auftretende Glasurschicht gelöscht. Die Glasurschicht verhindert den Zutritt von Sauerstoff und isoliert gleichzeitig gegen die Strahlungswärme. Damit wird die weitere Aufbereitung des brennbaren Stoffes unterbunden. Als weitere Löschwirkungen des ABC-Löschpulvers sind zu erwähnen, dass bei der Zersetzung des Pulvers Ammoniak frei wird, das eine inhibierende Wirkung auf die Flammen ausübt. Außerdem fördern Ammonphosphate die Verkohlung z.B. von Holz. Die verkohlte Schicht isoliert gegen Strahlungswärme und verringert die Wärmeleitung. Wie bei den meisten Löschmitteln treten auch beim ABC-Löschpulver verschiedene Löschwirkungen nebeneinander auf. Welche von diesen die wichtigste ist, ist auch von der Art des brennenden Stoffes abhängig.

Einsatzmöglichkeiten:

Der wichtigste Vorteil von ABC-Löschpulver gegenüber anderen Löschmitteln liegt in der vielseitigen Anwendbarkeit. Abgesehen von Metallbränden und Bränden an Hochspannungsanlagen ist ABC-Löschpulver praktisch universell einsetzbar. Dieser Vorteil ist besonders wichtig für den Laien, der somit nicht erst das „richtige“ Löschmittel suchen muss.

Wichtige Einsatzbereiche für ABC-Löschpulver sind Kfz-Werkstätten, Garagen, Ölheizungsanlagen, Gasheizungen und ganz allgemein Räume, in denen neben dem Risiko in Brandklasse A auch Risiken der Brandklassen B oder C auftreten können. Zu beachten ist jedoch immer, dass das Löschpulver – gleich welcher Art – eine starke Verschmutzung hervorrufen kann und eine Sichtbehinderung nach sich zieht.

Wenn in Räumen nur Stoffe der Brandklasse A vorhanden sind, sollte mit Rücksicht auf die mögliche Verschmutzung ein Wasserlöscher gewählt werden.

D-LöschpulverAnwendung:

Das  D-Loschpuiver  wird  auf  den  Leichtmetallbrand  locker  aufgetragen.  Dazu

dient  eine  Pulverbrause,  die  am  Loschgerat  angebracht  ist.  Erst  nach  einer  Ein-

wirkungszeit  von  etwa  1  bis  5  Minuten  erlischt  der  Leichtmetallbrand.

Bei  Natrium-  Oder  Kaliumbranden  muss  die  entstandene  Pulverkruste  die  Ober­

fiache  des  brennenden  Materials  vollkommen  dicht  abschliessen.  Erst  nach  etwa

10  Minuten  ist  der  Brand  dann  geloscht.

Die  Brande  grosser  Mengen  von  Leichtmetailen  sind  in  vielen  Fallen  uberhaupt

nicht  zu  loschen,  weil  einerseits  die  erforderiichen  grossen  Mengen  an  Ldsch-

mittel  fehlen  und  andererseits  keine  Moglichkeit  bestent,  das  Loschmittel  aus

entsprechender  Entfernung  (diese  ist  wegen  der  starken  Warmestrahlung  erfor-

derlich)  auf  den  Brandherd  zu  bringen.  In  solchen  Fallen  bleibt  nur  die  Moglich­

keit,  das  Leichtmetall  kontroiliert  abbrennen  zu  lassen  und  eine  Ausbreitung  des

Brandes  auf  andere  Objekte  zu  verhindern.

In  Betrieben,  in  denen  grossere  Mengen  von  Leichtmetailen  –  insbesondere  von

Spanen  oder  Stauben  –  verarbeitet  und  gelagert  werden  Oder  anfallen,  muss

durch  bauiiche  Massnahmen  sichergestellt  werden,  dass  sic’n  Leichtmetallbrande

nicht  auf  andere  Gebaude  oder  Objekte  ausbreiten  konnen.

Es  ist  auch  erforderlich,  dass  solche  Betriebe  die  notwendigen  Loschmittel  vor

Ort  bereitstellen.  Neben  dem  Sonderloschpulver  fur  Metallbrande,  das  in  Feuer-

loschern  mit  12  kg  Inhalt  bzw.  in  fahrbaren  Geraten  mit  50  bzw.  250  kg  Inhalt

untergebracht  ist,  kann  feuchtigkeitsgeschutztes  Kochsalz  bereitgehalten  werden.

Das D-Löschpulver (Sonderlöschpulver für Metallbrände) besteht meistens aus Natriumchlorid (Kochsalz). Manchmal werden auch Kaliumchlorid, Melamin oder Bortrioxid in Mischungen mit Pech, Talkum oder Siliciumoxid verwendet.

Löschwirkung:

Das D-Löschpulver ist, wie der Name schon sagt, nur gegen Brände von Metallen (hauptsächlich von Leichtmetallen) verwendbar. Die Löschwirkung des D-Löschpulvers liegt darin, dass das Pulver auf dem brennenden Metall schmilzt bzw. sintert und somit eine Kruste bildet, die den Zutritt von Sauerstoff verhindert. Gleichzeitig tritt eine Kühlung der Oberfläche ein. Als Löschwirkungen sind weiterhin chemische Umsetzungen, die je nach Art des Löschpulvers verschieden sein können, möglich. Das Löschen von Leichtmetallbränden verläuft grundsätzlich anders als das Löschen „normaler“ Brände.

Anwendung:

Das D-Löschpulver wird locker auf den Leichtmetallbrand aufgetragen. Dazu dient eine Pulverbrause, die am Löschgerät angebracht ist. Erst nach einer Einwirkungszeit von etwa 1 bis 5 Minuten erlischt der Leichtmetallbrand. Bei Natrium- oder Kaliumbränden muss die entstandene Pulverkruste die Oberfläche des brennenden Materials vollkommen dicht abschließen. Erst nach etwa 10 Minuten ist der Brand dann gelöscht. Die Brände großer Mengen von Leichtmetallen sind in vielen Fällen überhaupt nicht zu löschen, weil einerseits die erforderlichen großen Mengen an Löschmittel fehlen und andererseits keine Möglichkeit besteht, das Löschmittel aus entsprechender Entfernung (diese ist wegen der starken Wärmestrahlung erforderlich) auf den Brandherd zu bringen. In solchen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, das Leichtmetall kontrolliert abbrennen zu lassen und eine Ausbreitung des Brandes auf andere Objekte zu verhindern. In Betrieben, in denen größere Mengen von Leichtmetallen – insbesondere von Spänen oder Stauben – verarbeitet und gelagert werden oder anfallen, muss durch bauliche Maßnahmen sichergestellt werden, dass sich Leichtmetallbrände nicht auf andere Gebäude oder Objekte ausbreiten können. Es ist auch erforderlich, dass solche Betriebe die notwendigen Löschmittel vor Ort bereitstellen. Neben dem Sonderlöschpulver für Metallbrände, das in Feuerlöschern mit 12 kg Inhalt bzw. in fahrbaren Geräten mit 50 bzw. 250 kg Inhalt untergebracht ist, kann feuchtigkeitsgeschütztes Kochsalz bereitgehalten werden..

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ABC-Pulverlöscher 6 kg

ABC-Pulverlöscher 6 kgMedien und Text

Einheit

Feuerlöscher nach DIN EN 3

Feuerlöscher sind Löschgeräte, die bis zu einem Gewicht von 20 kg tragbar sind. Die Feuerlöscher sind Selbsthilfeeinrichtungen zur Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden. Es wird unterschieden zwischen Dauerdrucklöschern und Aufladelöschern. Als Löschmittel stehen Wasser, Schaum, Pulver oder Löschgas zur Verfügung. Weitere Anforderungen an Feuerlöscher sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 beschrieben.

Bedienungsanleitung

Angaben über das Löschvermögen des Feuerlöschers

Sicherungsstift

Feuerlöscher nach DIN EN 3

Ein Dauerdrucklöscher steht ständig unter Druck. Er ist am Manometer, dessen Zeiger immer im grünen Bereich stehen muss, oder auch an einem Autoventil zum Nachdrücken von Luft zu erkennen.

Beim Einsatz an elektrischen Anlagen muss unbedingt ein Mindestabstand eingehalten werden.

Manometer

Autoventil


Feuerlöscher nach DIN EN 1866

Notruf: