Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und nehmen eine zentrale Rolle im System des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung ein. Sie haben eine besondere rechtliche Stellung im öffentlichen Recht und sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Das bedeutet, sie sind mit hoheitlichen Rechten ausgestattete juristische Personen, die auf gesetzlicher Grundlage und unter staatlicher Aufsicht agieren.
Ihre Hauptaufgabe im Bereich des Arbeitschutzes besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu erlassen sie Unfallverhütungsvorschriften, führen Kontrollen in Betrieben durch, bieten Beratungen an und setzen präventive Maßnahmen um. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind sie zudem für die Rehabilitation und Entschädigung der betroffenen Personen verantwortlich.
Die Berufsgenossenschaften sind somit mit hoheitlichen Aufgaben betraut, die im Bereich der präventiven und kompensatorischen Arbeitsunfallversicherung liegen. Sie erfüllen diese Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich, allerdings unter der Rechtsaufsicht des Staates, genauer gesagt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Landesregierungen.
In der Staatsverwaltung Deutschlands fügen sich die Berufsgenossenschaften in das System der Sozialversicherung ein und repräsentieren den Teil der Selbstverwaltung innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieses System der sozialen Sicherheit basiert auf dem Solidaritätsprinzip und ist ein fundamentaler Bestandteil des deutschen Sozialstaates. Die Organisation in Form von Berufsgenossenschaften ermöglicht es, spezifische Branchenkenntnisse effektiv für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung einzusetzen, indem Unternehmen einer Branche jeweils einer bestimmten Berufsgenossenschaft zugeordnet sind.