Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und nehmen eine zentrale Rolle im System des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung ein. Sie haben eine besondere rechtliche Stellung im öffentlichen Recht und sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Das bedeutet, sie sind mit hoheitlichen Rechten ausgestattete juristische Personen, die auf gesetzlicher Grundlage und unter staatlicher Aufsicht agieren. Ihre Hauptaufgabe im Bereich des Arbeitschutzes besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu erlassen sie Unfallverhütungsvorschriften, führen Kontrollen in Betrieben durch, bieten Beratungen an und setzen präventive Maßnahmen um. …
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