Te obtinuit ut adepto satis somno. Aliisque institoribus iter deliciae vivet vita. Nam exempli gratia, quotiens ego vadam ad diversorum peregrinorum in mane ut effingo ex contractus
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Strafrechtlicher Lehrtext: § 13 StGB – Begehen durch Unterlassen und Arbeitsschutzpflichten für Unternehmer und Sicherheitsmitarbeiter Einführung Im Strafrecht bedeutet das Begehen durch Unterlassen, dass jemand für einen tatbestandlichen Erfolg verantwortlich gemacht werden kann, obwohl er diesen Erfolg nicht durch aktives Tun, sondern durch Unterlassen einer gebotenen Handlung herbeigeführt hat. § 13 StGB regelt diese besondere Form der Täterschaft und stellt sie unter Strafe, wenn eine Garantenstellung besteht. Garantenstellung im Arbeitsschutz Unternehmer und Sicherheitsmitarbeiter (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) haben im Rahmen des Arbeitsschutzes spezielle Pflichten, die sie zu Garanten im Sinne des § 13 StGB machen. Diese Pflichten ergeben sich aus verschiedenen …
Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und nehmen eine zentrale Rolle im System des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung ein. Sie haben eine besondere rechtliche Stellung im öffentlichen Recht und sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Das bedeutet, sie sind mit hoheitlichen Rechten ausgestattete juristische Personen, die auf gesetzlicher Grundlage und unter staatlicher Aufsicht agieren. Ihre Hauptaufgabe im Bereich des Arbeitschutzes besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu erlassen sie Unfallverhütungsvorschriften, führen Kontrollen in Betrieben durch, bieten Beratungen an und setzen präventive Maßnahmen um. …