Strafrechtlicher Lehrtext: § 13 StGB – Begehen durch Unterlassen und Arbeitsschutzpflichten für Unternehmer und Sicherheitsmitarbeiter Einführung Im Strafrecht bedeutet das Begehen durch Unterlassen, dass jemand für einen tatbestandlichen Erfolg verantwortlich gemacht werden kann, obwohl er diesen Erfolg nicht durch aktives Tun, sondern durch Unterlassen einer gebotenen Handlung herbeigeführt hat. § 13 StGB regelt diese besondere Form der Täterschaft und stellt sie unter Strafe, wenn eine Garantenstellung besteht. Garantenstellung im Arbeitsschutz Unternehmer und Sicherheitsmitarbeiter (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) haben im Rahmen des Arbeitsschutzes spezielle Pflichten, die sie zu Garanten im Sinne des § 13 StGB machen. Diese Pflichten ergeben sich aus verschiedenen …
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