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Inforamtions- & Lerntexte:

Glimmen:

Beim Glimmbrand verbrennt ein Material im festen Zustand ohne sichtbare Flamme, strahlt aber Licht aus. Glimmbrand tritt vor allem bei Staub oder feinen Fasern wie Holz, Torf, Braunkohle, Sägemehl oder Kunststoffen auf.

Ein Glimmbrand kann schon durch eine glühende Zigarette, einen Funken oder Reibungswärme entstehen. Er kann sich zu einem offenen Brand entwickeln, wenn Luft zuströmt.

Brand:

Ein Brand ist ein unkontrolliertes Feuer, das sich ausbreitet und dabei erhebliche Schäden anrichten kann. Es handelt sich um eine chemische Reaktion, bei der ein brennbarer Stoff mit Sauerstoff oxidiert und dabei Wärme, Licht und Rauch freigesetzt werden. Brände können durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden, beispielsweise durch Funken, offene Flammen, Fehlfunktionen elektrischer Geräte oder durch chemische Reaktionen.

Besondere Merkmale eines Brandes sind:

1. Flammenbildung: Ein Brand erzeugt sichtbare Flammen.
2. Hohe Wärmeabgabe: Durch die exotherme Reaktion wird viel Wärme freigesetzt.
3. Rauchentwicklung: Bei der Verbrennung entstehen oft Rauch und giftige Gase.
4. Schnelle Ausbreitung: Brände können sich schnell ausbreiten und auf andere Materialien übergreifen.

Glimmen:

Glimmen hingegen ist eine Form der langsamen Oxidation, bei der ein Material, oft ohne sichtbare Flamme, hitzeentwickelnd brennt. Typischerweise tritt Glimmen bei Materialien auf, die zu einem Schwelbrand neigen, wie Holz, Kohle oder organische Stoffe. Es handelt sich dabei um einen langsamen, oft schwelenden Vorgang, der im Vergleich zu einem Brand weniger intensive Wärme und Licht freisetzt.

Besondere Merkmale des Glimmens sind:

1. Keine oder kaum sichtbare Flammen: Glimmen erzeugt oft keine sichtbaren Flammen.
2. Langsame Wärmeabgabe: Die Wärmeentwicklung ist bei Glimmen relativ gering und erfolgt langsam.
3. Rauchentwicklung: Auch beim Glimmen kann Rauch entstehen, oft in größerer Menge als bei einer offenen Flamme.
4. Langsame Ausbreitung: Glimmen breitet sich im Allgemeinen langsamer aus als ein Brand.

Unterschiede zwischen Brand und Glimmen:

1. Flammenbildung: Ein Brand erzeugt sichtbare Flammen, während Glimmen meist ohne sichtbare Flammen verläuft.
2. **Wärmeabgabe**: Ein Brand gibt schnell und intensiv Wärme ab, während Glimmen eine langsamere und weniger intensive Wärmeentwicklung hat.
3. **Geschwindigkeit der Ausbreitung**: Brände können sich schnell ausbreiten, während Glimmen eine langsame, schleichende Ausbreitung zeigt.
4. **Rauchentwicklung**: Beide können Rauch erzeugen, aber die Art und Menge des Rauchs können variieren. Glimmen kann oft mehr Rauch erzeugen als eine offene Flamme.
5. **Energiequelle**: Glimmen benötigt oft eine kontinuierliche, aber geringe Zufuhr von Sauerstoff, während ein Brand eine größere Menge Sauerstoff benötigt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Brand eine sichtbare, rasche und intensive Form der Verbrennung ist, während Glimmen eine langsamere, weniger sichtbare und oft schwelende Form der Oxidation darstellt.

Brandlehre: Verbrennung

Die Verbrennung ist ein chemisch-physikalischer Vorgang, bei dem sich ein brennbarer Stoff unter Wärmeentwicklung und Feuererscheinung mit Sauerstoff verbindet. Die physikalischen und chemischen Vorgänge, die bei einer Verbrennung ablaufen, sind somit das theoretische Fundament der Brandbekämpfung. Um auch dem nicht wissenschaftlich Leser die teils sehr komplizierte Materie verständlich zu machen, ist die Darstellung der naturwissenschaftlichen Vorgänge in diesem Kapitel bewusst einfach gehalten. Dabei wurde aber auf eine exakte Erklärung nicht verzichtet. Grundlage jedes Verstehens ist die Verwendung eindeutiger Begriffe. Im Folgenden werden daher die in der Brandlehre verwendeten Begriffe erläutert.

Die Oxidation ist die chemische Bindung eines Stoffes mit Sauerstoff, wobei ein Oxid entsteht. Bei der Bindung von Kohlenstoff und Sauerstoff entsteht z.B. Kohlenoxid. Exakt wird die Anzahl der enthaltenen Sauerstoffatome angegeben, z.B. Kohlendioxid (altgriechisch = zwei). Im Gegensatz zur Verbrennung tritt bei der Oxidation keine Feuererscheinung auf.

Feuer ist eine sichtbare Erscheinung der Verbrennung. Es kann als Flamme oder Glut auftreten. Gasförmige Stoffe verbrennen nur mit Flamme, flüssige Stoffe erst nach Vergasung. Feste Stoffe wie Holz, Kohle oder Papier verbrennen mit Flamme und Glut. Stoffe die bei Erwärmung flüssig werden wie Wachs, verbrennen nur mit Flamme. Entgaste Stoffe wie Koks oder Metalle verbrennen nur mit Glut.

Die Flamme ist der Bereich brennender oder anderweitig exotherm reagierender Gase oder Dämpfe, von dem sichtbare Strahlung ausgeht.

Es gibt zwei Arten von Flammen:

Vorgemischte Flammen: Hier ist das Brennstoff-Luft-Gemisch bereits vor der Entzündung durchmischt. Die Verbrennungsintensität ist besonders hoch.

Diffusionsflammen: Hier wird der Luftsauerstoff von außen zugeführt. Die Intensität hängt von der Strömung (laminar oder turbulent) ab.

In der Technik wird die vorgemischte Flamme künstlich erzeugt, z.B. beim Bunsenbrenner oder der Lotlampe. An der Kerzenflamme sind die verschiedenen Zonen einer laminaren Diffusionsflamme deutlich zu erkennen.

Glut ist ein erwärmter fester oder flüssiger Stoff mit sichtbarer Wärmestrahlung. Anhand der Glutfarbe lässt sich die Temperatur des glühenden Stoffes erkennen. Die Erkennbarkeit der Glut ist von den Lichtverhältnissen abhängig. Im Dunkeln ist dunkle Glut ab etwa 400 °C sichtbar.

Folgen – Systemische Auswirkungen von Bränden:

Auswirkungen von Bränden

GEFAHR

Brände stellen eine erhebliche Gefahr für eine Vielzahl von Rechtsgütern dar, darunter Leben, Gesundheit und Eigentum. Ihre rechtliche Betrachtung ist daher zentral im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht verankert. Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Bränden sind ebenfalls erheblich und betreffen sowohl private als auch geschäftliche Bereiche, einschließlich Veranstaltungen.

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### Rechtsgüter und ihre Verletzung durch Brände

1. **Leben und Gesundheit:**
– **Strafrechtliche Dimension:** Wenn ein Brand fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wird und dabei Menschen zu Schaden kommen, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Straftaten können Tötung (§§ 211, 212 StGB), Körperverletzung (§§ 223-227 StGB) oder Brandstiftung (§ 306 StGB) umfassen.
– **Zivilrechtliche Dimension:** Geschädigte können Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB geltend machen. Hierbei geht es um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder eine angemessene finanzielle Entschädigung.

2. **Sachschäden:**
– **Zivilrechtliche Dimension:** Sachschäden durch Brände fallen ebenfalls unter § 823 BGB. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung oder zum Ersatz des beschädigten Eigentums verpflichtet werden.
– **Versicherungsrecht:** Häufig decken Versicherungen wie Hausrat- oder Gebäudeversicherungen Schäden ab. Hierbei spielt die Frage der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes eine große Rolle in der Regulierung des Schadens.

### Wirtschaftliche Dimension

1. **Geschäftliche Auswirkungen:**
– **Direkte Schäden:** Brände können Produktionsstätten, Lager und Geschäftsgebäude zerstören, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führt.
– **Betriebsunterbrechung:** Neben den direkten Schäden kann ein Brand auch zu Unterbrechungen im Geschäftsablauf führen. Hierzu gibt es spezielle Betriebsunterbrechungsversicherungen.
– **Verantwortung der Unternehmen:** Unternehmen haben eine Vielzahl von gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich des Brandschutzes (z.B. nach der Arbeitsstättenverordnung und den technischen Regeln für Arbeitsstätten). Versäumnisse können neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtliche Folgen haben.

2. **Private Auswirkungen:**
– **Eigentumsverluste:** Brände in privaten Haushalten führen oft zu erheblichen materiellen Verlusten und existenziellen Bedrohungen.
– **Versicherungsansprüche:** Hier spielen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen eine große Rolle. Es kommt jedoch häufig zu Streitigkeiten über die Höhe und die Bedingungen der Entschädigung.

### Veranstaltungen

Brände bei Veranstaltungen haben ein besonders hohes Gefahrenpotenzial, da sie oft viele Menschen betreffen und zu Massenpaniken führen können. Aus rechtlicher Sicht sind daher spezielle Vorschriften und Vorkehrungen notwendig:

1. **Genehmigungen und Auflagen:**
– Veranstalter müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften erfüllen, einschließlich Brandschutzvorschriften, Flucht- und Rettungsplänen sowie der Anwesenheit von Brandsicherheitswachen.

2. **Haftung:**
– Bei Verstößen gegen diese Vorschriften haftet der Veranstalter für Schäden. Strafrechtlich können hier Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder sogar Brandstiftung relevant sein.
– Zivilrechtlich können Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. **Versicherung:**
– Veranstalter müssen in der Regel spezielle Veranstaltungsversicherungen abschließen, die Brandrisiken abdecken.

### Fazit

Brände haben weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Die Verletzung zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum führt zu einer Vielzahl von Haftungsfragen, die sowohl straf- als auch zivilrechtlich relevant sind. Wirtschaftlich können Brände erhebliche Schäden sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld verursachen, wobei spezielle Vorkehrungen und Versicherungen notwendig sind, um diese Risiken zu minimieren. Veranstaltungen stellen dabei eine besonders risikoreiche Situation dar, die umfassende präventive Maßnahmen und rechtliche Absicherungen erfordert.

Wegen dieser Gefahren ist bei der Handhabung brennbarer Materialien äußerste Vorsicht geboten. Es bedarf eines hohen Maßes an Aufmerksamkeit und der Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen, um Risiken zu minimieren.

Regelmäßige Schulungen und Informationen zur Prävention und Bekämpfung von Glimmbränden sind ratsam, um das Bewusstsein für diese Gefahr zu schärfen und die richtigen Maßnahmen zur Unfallvermeidung zu ergreifen.

Der Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern als Brandwache:

Eine Brandwache ist eine spezialisierte Sicherheitsdienstleistung, die darauf abzielt, Brände zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sicherheitsmitarbeiter, die als Brandwache eingesetzt werden, überwachen gefährdete Bereiche, insbesondere nach Bauarbeiten, in Lagerhäusern oder bei Veranstaltungen. Ihre Hauptaufgabe ist es, potenzielle Brandgefahren zu identifizieren, Sicherheitsvorkehrungen zu überwachen und im Notfall schnell zu reagieren.

Private Sicherheitsunternehmen bieten Brandwachen als Dienstleistung an, um Unternehmen und Veranstalter vor den finanziellen und personellen Schäden eines Brandes zu schützen. Diese Unternehmen stellen geschulte Sicherheitsmitarbeiter zur Verfügung, die die spezifischen Anforderungen des Kunden erfüllen.

### Voraussetzungen für Sicherheitsmitarbeiter als Brandwache:
– Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO)
– Kenntnisse im Bereich Brandschutz und Erste Hilfe
– In der Regel ein polizeiliches Führungszeugnis ohne relevante Einträge
– Physische und psychische Belastbarkeit
– Bereitschaft zur Arbeit in Schichtdiensten, auch nachts und an Wochenenden

### Tarifverträge und Vergütung:
Die Vergütung von Sicherheitsmitarbeitern im Bereich der privaten Sicherheitsdienste wird in Deutschland durch Tarifverträge geregelt. Diese Tarifverträge können regional unterschiedlich sein. Ein Beispiel für die Tarifverträge in der privaten Bewachung nach § 34a:

– **Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen (Stand 2023):**
– **Unterste Lohngruppe (Ungelernte):** ca. 11,50 – 13,00 Euro pro Stunde
– **Höhere Lohngruppe (mit Zusatzqualifikationen):** ca. 14,00 – 16,00 Euro pro Stunde

– **Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (Stand 2023):**
– **Unterste Lohngruppe (Ungelernte):** ca. 12,00 – 13,50 Euro pro Stunde
– **Höhere Lohngruppe (mit Zusatzqualifikationen):** ca. 14,50 – 17,00 Euro pro Stunde

Diese Zahlen sind als Beispiele zu verstehen und können je nach Bundesland und spezifischem Tarifvertrag variieren. Genaue und aktuelle Tarifinformationen sind bei den zuständigen Gewerkschaften (z.B. ver.di) oder Arbeitgeberverbänden der Sicherheitsbranche einzusehen.

### Fazit:
Die Tätigkeit als Brandwache erfordert spezialisierte Kenntnisse und Verantwortungsbewusstsein. Die Vergütung richtet sich nach den regionalen Tarifverträgen und variiert je nach Qualifikation und Einsatzort. Private Sicherheitsunternehmen stellen diese Dienstleistungen bereit, um die Brandsicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten.


Brandklassen

Brandklassen:

In die Brandklasse A gehören die festen, meist kohlenstoffhaltigen Stoffe, wie z.B. Holz, Holzwerkstoffe, Papier, Kohle, Textilien und Kunststoffe. In die Brandklasse B gehören alle flüssigen und bei Erwärmung flüssig werdenden brennbaren Stoffe, wie z.B. Benzin, Benzol, Petroleum, Öle, Alkohole, aber auch Fette, Wachse und andere sogenannte „halbstarre“ Stoffe. Diese Stoffe verbrennen erst, wenn sie in Gasform überführt sind, also als Dämpfe.

Die Gefährlichkeit der Stoffe der Brandklasse B ist hauptsächlich davon abhängig, bei welcher Temperatur sie in ausreichendem Maße Dämpfe abgeben, um gezündet zu werden. Die sicherheitstechnischen Kennzahlen, wie Flammpunkt, Explosionsbereich, Verdunstungszahl sind hierfür ausschlaggebend.

In die Brandklasse C gehören alle brennbaren Gase. Unter Gasen versteht man in der Terminologie des Brandschutzes Stoffe, deren Siedepunkt bei Normaldruck unter 20 °C liegt. Unter Dämpfen versteht man Stoffe, deren Siedepunkt bei Normaldruck über 20 °C liegt. Stark vereinfacht könnte man auch sagen, Dämpfe entstehen aus einer Flüssigkeit. In die Brandklasse C gehören z.B. Wasserstoff, Methan, Propan, Butan u.a. Diese Stoffe sind im Allgemeinen in Gasflaschen, Leitungen oder sonstigen Behältern anzutreffen. Gase, die erst bei Erwärmung oder im Verbrennungsvorgang gebildet werden, gehören nicht zur Brandklasse C.

In die Brandklasse D gehören die brennbaren Metalle. Neben den Edelmetallen sind zwar alle Metalle unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. in fein verteilter Form oder bei erhöhtem Sauerstoffgehalt der Luft, brennbar. Zur Brandklasse D gehören jedoch neben den Schwermetallen Zirkonium und Uran hauptsächlich die Leichtmetalle (Dichte über 5 kg/dm³).

Natrium Na

Natrium ist ein weiches, silberweißes Metall, Dichte 0,97 kg/dm³ (also leichter als Wasser), das in feuchter Luft schnell matt anläuft. Na reagiert mit Wasser auch im kalten Zustand. Dabei wird Wasserstoff freigesetzt. Bei größeren Stücken Natrium (schon ab etwa 5-6 g) kann es beim Kontakt mit Wasser zu explosionsartigen Reaktionen kommen. Natrium verbrennt mit gelblich erscheinender Glut.

Erklärung zum Einsatz und zur Wirkungsweise von Löschmitteln bei Bränden der Brandklasse F (Fette und Öle):

Die Brandklasse F nach EN2 umfasst Brände von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten, wie sie beispielsweise in Küchen und der Lebensmittelverarbeitung auftreten können.

Typische Löschmittel:

– CO2-Löscher: Kühlen das brennende Medium unter die Zündtemperatur herunter.

– Schaum-Löscher: Ersticken das Feuer durch eine Schaumdecke auf der Oberfläche. Trockenschaum auf Alkoholbasis ist besonders effektiv.

– Spezielle Fettbrandlöscher: Enthalten Kaliumverbindungen, die die Hitzeentwicklung verringern.

– Löschdecken: Ersticken das Feuer durch Luftabschluss.

Zu vermeiden sind Wasser und Pulverlöscher, da sie aufgrund der heißen Fettbrände gefährliche Fettexplosionen auslösen können. Die Löschmittel müssen die hohen Temperaturen aushalten und schnell und effektiv kühlen oder ersticken. Regelmäßige Schulungen im richtigen Einsatz der verschiedenen Löschmittel sind wichtig. Automatische Löschanlagen auf Basis von Sprühnebel sind eine weitere Option.

(Nicht auf Feuerlöschern nicht mehr)

Brandklasse E: Brände an unter Spannung stehenden elektrischen Installationen, z. B. Motoren, Schalt- und Verteilanlagen, Transformatoren. Bei Bränden an unter Spannung stehenden elektrischen Installationen handelt es sich normalerweise um eine Kombination der Brandklassen A + B. Erschwerend hinzu kommt die Gefährdung der löschenden Personen durch den elektrischen Strom.

Brandklassen & Baustoffe

Die Brandklasse E nach DIN EN 13501-1 bezeichnet das Brandverhalten von Baustoffen und Bauprodukten in Bezug auf elektrische Ausrüstung. Produkte der Brandklasse E zeichnen sich dadurch aus, dass sie selbst nicht brennbar sind und auch bei Brandeinwirkung ihre Funktion weitestgehend beibehalten. Typische Anwendungen von Bauprodukten der Klasse E sind: – Elektrische Kabel – Schaltanlagen – Transformatoren – Batterien. Die Prüfung und Einstufung in die Brandklasse E erfolgt mittels verschiedener Tests wie: – Prüfung der Funktionserhaltung: Das Bauprodukt wird einer vorgegebenen Wärmeeinwirkung ausgesetzt und seine Funktion geprüft. – Prüfung der Kurzschlussfestigkeit: Das Verhalten des Produktes bei Kurzschluss wird untersucht. – Prüfung auf raucharmes Abbrennverhalten: Die Rauchentwicklung beim Abbrennen wird bewertet. Das Ziel der Brandklasse E ist, bei einem Brand eine weitestgehende Aufrechterhaltung wichtiger elektrischer Funktionen zu gewährleisten. Dies ist für Rettungseinsätze und Evakuierungen essenziell.

Die Brandklasse E nach DIN EN 13501-1 bezieht sich nicht auf Feuerlöscher, sondern auf das Brandverhalten von Baustoffen und Bauprodukten speziell für elektrische Ausrüstungen. Für Feuerlöscher gibt es andere Einstufungen und Kennzeichnungen, z.B.: – EN3: Norm für tragbare Feuerlöscher – Kennzeichnung nach EN3 für die Eignung auf bestimmte Brandklassen (A, B, C, D, F) – Leistungsklassen nach EN3 (5A, 13A, 27A, 55A usw.). Die Brandklassen für Feuerlöscher nach EN3 bedeuten: – A: Brand von festen Stoffen – B: Brand von Flüssigkeiten und Gasen – C: Brand von Gasen – D: Brand von Metallen – F: Brand von Speiseölen und -fetten in Küchen. Eine vergleichbare Einteilung in Brandklassen wie bei Baustoffen ist.

Die DIN EN 13501-1 ist die europäische Brandschutznorm für Bauprodukte und Gebäudebauteile. Sie unterscheidet sich in ihren Prüfverfahren und Klassifizierungskriterien von der älteren deutschen Norm DIN 4102. Beide Normen werden derzeit noch angewendet, wobei für Bauprodukte und -materialien, die nach 2001 eine Zulassung erhalten haben, nur noch die DIN EN 13501-1 zur Klassifizierung herangezogen wird. Die DIN 4102 bleibt für Altbauten und Produkte gültig, die schon vor 2001 zugelassen wurden. Langfristig soll die europäische Norm EN 13501 die deutsche DIN 4102 jedoch vollständig ersetzen und als alleinige Grundlage für die Einstufung des Brandverhaltens von Baustoffen und Gebäudeteilen dienen.

Die europäische Norm EN 13501-1 klassifiziert Bauprodukte hinsichtlich ihres Brandverhaltens. Diese Klassifizierung hilft, das Risiko und die Auswirkungen eines Feuers auf Materialien zu beurteilen. Hier ist eine übersichtliche tabellarische Darstellung der Brandklassen nach EN 13501-1:

Hier ist die tabellarische Auflistung der Brandklassen nach EN 13501-1:

| Brandklasse | Beschreibung                           |

|————-|—————————————-|

| A1          | Kein Beitrag zum Brand                 |

| A2          | Sehr begrenzter Beitrag zum Brand      |

| B           | Schwer entflammbar                     |

| C           | Normal entflammbar                     |

| D           | Leicht entflammbar                     |

| E           | Sehr leicht entflammbar                |

| F           | Keine Leistungsanforderung             |

**Kurze Erklärung:**

– **A1 und A2:** Diese Materialien tragen nicht oder kaum zu einem Feuer bei. A1-Materialien brennen überhaupt nicht, während A2-Materialien einen sehr begrenzten Beitrag zum Feuer leisten können [2].

– **B bis D:** Diese Kategorien beschreiben Materialien, die von schwer entflammbar bis leicht entflammbar reichen. Sie können zum Brand beitragen, aber in unterschiedlichem Maße. B-Klasse Materialien sind schwerer zu entzünden als C- oder D-Klasse Materialien [1].

– **E und F:** Diese sind sehr leicht bzw. extrem leicht entflammbar und tragen erheblich zu einem Brand bei. Sie entzünden sich schnell und verbreiten das Feuer rasch [4].

Die genauen Testmethoden und Anforderungen für jede Klasse variieren und umfassen verschiedene Aspekte wie Entflammbarkeit, Rauchentwicklung und Abtropfen brennender Teile. Beispielsweise müssen Bauprodukte, die in die Klassen A2, B, C oder D eingeordnet werden sollen, unter anderem den Einzelbrennprüfstandtest (Single Burning Item, SBI) nach EN 13823 bestehen [4].

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Klassifizierung speziell für Bauprodukte gilt und nicht direkt auf andere Produkte oder Materialklassen übertragbar ist.

1 https://www.baunetzwissen.de/daemmstoffe/fachwissen/normen/din-en-13501-klassifizierung-von-bauprodukten-und-bauarten-zu-ihrem-brandverhalten-1005853?locale=de

2 https://www.feuertrutz.de/brandschutzklassen-nach-din-4102-und-en-13501-1-26072017?locale=de

3 https://www.currenta.de/wp-content/uploads/2023/08/EN_13501-1_2019_SBI_EN-13823.pdf?locale=de

Löschmittel

Löschmittel und Ihre Besonderheiten

  • Wasser: Ideal für feste Stoffe der Brandklasse A. Nicht geeignet für Brände der Klassen B, C und D, da es explosive Reaktionen verursachen oder brennende Flüssigkeiten und Gase verteilen kann.
  • Schaum: Effektiv bei Bränden der Klassen A und B, da es die Sauerstoffzufuhr abschneidet. Schaum sollte nicht bei elektrischen Bränden verwendet werden.
  • CO₂: Effektiv bei Bränden der Klassen B und C. Es erstickt die Flammen durch Verdrängung des Sauerstoffs. Vorsicht bei beengten Räumen, da CO₂ die Atemluft verdrängt.
  • Pulverlöscher: Es gibt verschiedene Pulver für unterschiedliche Brandklassen (ABC-, BC-, D-Pulver). Sie sind vielseitig, können jedoch Sichtbehinderungen verursachen und sind schwer zu reinigen.
  • Fettbrandlöscher: Speziell für Brände der Klasse F entwickelt. Sie enthalten spezielle Lösungen, die eine Verseifung bewirken und das Feuer effektiv ersticken.
BrandklasseLöschmittelBeispiele für StoffeBesonderheiten
AWasser, Schaum, ABC-PulverHolz, Papier, Textilien, Kohle, StrohWasser ist ideal, da es kühlt und das Feuer erstickt. Schaum bildet eine Decke, die den Sauerstoff abschneidet. ABC-Pulver erstickt die Flamme durch eine chemische Reaktion.
BSchaum, CO₂, BC-Pulver, ABC-PulverBenzin, Öl, Fett, Farben, LösungsmittelSchaum und CO₂ sind effizient, da sie die Sauerstoffzufuhr unterbrechen. BC- und ABC-Pulver ersticken die Flammen durch chemische Reaktionen. Kein Wasser verwenden, da es das brennende Material verteilen kann.
CCO₂, BC-Pulver, ABC-PulverPropan, Butan, Methan, AcetylenCO₂ und Pulverlöscher sind ideal, da sie das Feuer ersticken, ohne das brennbare Gas zu verbreiten. Auf keinen Fall Wasser verwenden, da dies eine Gefahr durch elektrische Leitfähigkeit darstellt.
DD-Pulver, trockener SandMagnesium, Natrium, Aluminium, TitanSpezielle D-Pulverlöscher ersticken das Feuer und verhindern eine Reaktion mit Wasser. Wasser und herkömmliche Löschmittel sind gefährlich, da sie explosive Reaktionen verursachen können.
FFettbrandlöscher, SpeziallöschmittelSpeiseöle und -fette (Küchenbrände)Fettbrandlöscher enthalten spezielle Lösungen, die eine Seifenschicht bilden und das Feuer ersticken. Wasser niemals verwenden, da es zu explosiven Fettbränden führen kann.

Sauerstoff Verbrennung Explosiosgren

Flüssiger Sauerstoff (praktisch die dichteste Konzentration) ist in Verbindung mit ansonsten normal brennbaren Stoffen (z.B. Holzmehl, Kork usw.) als Sprengmittel zu betrachten (z.B. Oxyliquit).

Die Verringerung der Sauerstoffkonzentration unter die Normalkonzentration von etwa 21 Vol.% führt zur Herabsetzung der Verbrennungsgeschwindigkeit. Die Mindestsauerstoffkonzentration, die erforderlich ist, um eine Verbrennung aufrechtzuerhalten, ist von der Art und dem Verteilungsgrad des Stoffes abhängig. Für die meisten brennbaren Stoffe liegt die Mindestsauerstoffkonzentration bei etwa 17 Vol.%. Einige brennbare Stoffe verbrennen allerdings z.T. weit unter dieser Konzentration noch, z.B. Butan, Azetylen und besonders Wasserstoff (etwa 5 Vol.%).

Der zur Verbrennung benötigte Sauerstoff kommt zwar meistens aus der Luft, kann aber auch in Verbindungen bereits vorhanden sein. Mischungen aus sauerstoffhaltigen Stoffen (Oxidationsmitteln) und brennbaren Stoffen sind Schieß- bzw. Sprengstoffe. Diese Stoffe verbrennen besonders schnell, so dass aufgrund der hohen Verbrennungsgeschwindigkeit von einer Explosion bzw. Detonation gesprochen wird. Eine Zufuhr von Sauerstoff aus der Luft ist bei der Verbrennung dieser Stoffgemische nicht notwendig.

Mengenverhältnis:

Bei der Verbrennung gehen brennbarer Stoff und Sauerstoff eine chemische Verbindung ein. Das bedeutet, dass für diesen Vorgang die chemischen Gesetzmäßigkeiten gelten. Die Stöchiometrie, das ist die Lehre von der mengenmäßigen Zusammensetzung der Stoffe, besagt, dass sich Stoffe nur in einem bestimmten Mengenverhältnis verbinden können.

So kann sich beispielsweise ein Kohlenstoffatom nur mit zwei Sauerstoffatomen zu einem Kohlendioxidmolekül verbinden. Chemisch ausgedrückt heißt das:

C + 02 → CO2

Oder

1 Mol C + 1 Mol O2 = 1 Mol CO2

(Mol ist die Stoffmenge eines beliebigen Stoffes, die 6,023 • 1023 Atome oder Moleküle enthält.)

Einfach ausgedrückt:

Das relative Atomgewicht eines Atoms oder Moleküls, ausgedrückt in g, beträgt 1 Mol.

Kohlenstoff (C) hat das Atomgewicht 12,

Sauerstoff (O2) hat das Molekulargewicht 32.

Daraus folgt:

12 g C + 32 g O2 = 44 g CO2

Stoffe, die Kohlenstoff enthalten, sind für die Verbrennung besonders wichtig. Eine weitere wichtige chemische Gleichung ist die Verbindung von Wasserstoff mit Sauerstoff. Wasserstoff hat das Atomgewicht 1 und das Molekulargewicht H2 = 2. Gleichung: 2 H2 + O2 = 2 H2O oder 2 • 2 g H2 + 32 g O2 = 36 g H2O oder 4 g Wasserstoff + 32 g Sauerstoff = 36 g Wasser. Die aufgeführten Gleichungen beruhen auf zwei chemischen Gesetzmäßigkeiten, nämlich auf dem Gesetz der konstanten Proportionen (Proust 1754 bis 1825): Chemische Verbindungen enthalten die Elemente in bestimmten gleichbleibenden Mengenverhältnissen (konstanten Proportionen) und dem Gesetz von der Erhaltung der Masse (Lomonossow 1711-1765): Bei chemischen Reaktionen wird die Gesamtmasse der beteiligten Stoffe nicht verändert. Masse der Ausgangsstoffe = Masse der Endprodukte.

Das richtige Mengenverhältnis schafft optimale Bedingungen für die Verbrennung, einschließlich der höchsten Verbrennungsgeschwindigkeiten. Auch außerhalb des optimalen Mengenverhältnisses sind Verbrennungen möglich, jedoch mit erheblich verringerten Verbrennungsgeschwindigkeiten. Bei bestimmten Konzentrationen, die vom jeweiligen Stoff abhängen, ist die Verbrennung nicht mehr möglich. Dies ist besonders wichtig für die Bildung zündfähiger Gemische aus brennbaren Gasen, Flüssigkeiten oder Festkörpern mit Luft. Der Explosionsbereich wird durch die untere und die obere Explosionsgrenze gebildet. Die untere Explosionsgrenze ist die niedrigste Konzentration eines Gases, Dampfes oder Staubes in Luft, in der sich nach dem Zünden gerade noch keine selbständige Verbrennung fortsetzen kann. Unterhalb dieser Grenze ist das Gemisch zu „mager“. Die obere Explosionsgrenze ist die höchste Konzentration, bei der das Gemisch nach dem Zünden gerade nicht mehr weiterbrennt. Oberhalb dieser Grenze ist das Gemisch zu „fett“.

Innerhalb dieser Grenzen – also im Explosionsbereich – ist ein Gemisch zündbar. Der Begriff Explosionsbereich könnte irreführend sein. Es muss nicht unbedingt innerhalb des Explosionsbereiches bei der Zündung zu einer Explosion im herkömmlichen Sinne kommen. Jedoch ist in diesem Bereich eine Explosion unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei den meisten brennbaren Gasen und Flüssigkeiten findet eine so schnelle Verbrennung in einem weitaus engeren Bereich statt, als dass sie als Explosion bezeichnet werden kann. Der Explosionsbereich wird daher auch als „Zündbereich“ bezeichnet, d.h. innerhalb dieses Bereiches ist eine Zündung mit Weiterbrennen möglich. Naturgemäß sind Stoffe mit einem großen Zündbereich (z.B. Acetylen – 2,4 Vol.% – 83 Vol.%) weitaus gefährlicher als Stoffe mit einem engen Zündbereich (z.B. Ammoniak – 15 Vol.% – 30,2 Vol.%). Wichtig zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Stoffes ist aber auch die untere Grenze des Explosionsbereiches, weil sich daraus abschätzen lässt, wie groß die Gefahrenzone bei Freiwerden von brennbaren Gasen und Dämpfen hinsichtlich einer möglichen Zündung auch magerer Gemische sein kann. Stoffe mit einer unteren Explosionsgrenze unter 1 Vol.% sind im Allgemeinen gefährlicher als Stoffe, deren untere Explosionsgrenze z.B. bei 10 Vol.% liegt.

Gemische, die die obere Explosionsgrenze überschreiten, sind gefährlicher als Stoffe, die unterhalb ihrer unteren Explosionsgrenze liegen. Die sogenannten fetten Gemische durchlaufen bei ihrer Verdünnung den Explosionsbereich und sind dann zündbar. Außerdem kann das zu fette Gemisch durch Zutritt von Luft zündbar werden. Während man die Explosionsbereiche (untere und obere Zündgrenzen) von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten aus Tabellen entnehmen kann, sind Angaben über die Zündbereiche von Stauben erheblich schwieriger zu ermitteln. Meistens liegen hierüber keine Angaben vor, weil der Explosionsbereich nicht nur von der Art des Stoffes, sondern ganz wesentlich auch von der Korngröße, der Kornform und Größenmischung („Komungsband“) abhängig ist. Der Explosionsbereich technischer Stäube liegt etwa im Bereich von 20 g/m³ (untere Explosionsgrenze) und 6 kg/m³ (obere Explosionsgrenze). Als Faustregel gilt: Wenn eine 25-Watt-Lampe aus einer Entfernung von 2 m nicht mehr erkennbar ist, hat das zwischen dem Auge und der Lampe befindliche Staub-Luft-Gemisch eine Konzentration von etwa 40 g/m³. Eine Staubexplosion oder eine Verpuffung ist dann möglich.